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Gibt es Einschränkungen bezüglich Gewicht, Größe und Alter?
Beim Tandemsprung mit dem Fallschirm gibt es bestimmte Einschränkungen, die vom Hersteller der Ausrüstung vorgegeben werden und je nach Standort variieren können. Am wichtigsten ist die Gewichtsbegrenzung, die in der Regel zwischen 95 und 100 kg liegt. Das genaue Limit hängt von der verwendeten Ausrüstung beim jeweiligen Sprung ab, weshalb die detaillierten Informationen in der Beschreibung des jeweiligen Sprungs für den gewählten Standort angegeben sind.
Ähnliche Vorgaben gelten auch in Bezug auf Größe und Alter. An manchen Standorten ist das Mindestalter auf 16 Jahre festgelegt, an anderen gibt es keine spezielle Altersgrenze. Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine obere Altersgrenze gibt es nicht, solange der Gesundheitszustand einen Sprung zulässt. Wichtig ist, dass sich der Teilnehmer wohlfühlt, keine ernsthaften Herzprobleme oder andere gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die ein Risiko darstellen könnten.
Hinsichtlich der Größe liegt die Mindestanforderung in der Regel zwischen 135 und 140 cm, damit das Gurtzeug korrekt angepasst werden kann. Ist die Person kleiner, kann das Gurtzeug nicht richtig eingestellt werden, was die Sicherheit beeinträchtigt. Eine obere Größenbegrenzung gibt es grundsätzlich nicht, da diese mit dem Körpergewicht zusammenhängt – eine Person mit 220 cm Körpergröße wiegt fast nie unter 100 kg, sodass hier das Gewicht die eigentliche Einschränkung darstellt. In jedem Fall werden die Vorgaben des Herstellers berücksichtigt, um einen sicheren Sprung zu gewährleisten.
Da sich die Einschränkungen unterscheiden können, ist es am besten, die Bedingungen direkt bei dem jeweiligen Sprung in unserem Angebot einzusehen. So erhalten Sie genaue Informationen für den gewählten Standort und wissen, ob Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.